Hochschulsportverband
Niedersachsen/ Bremen
Der Hochschulsportverband Niedersachsen/ Bremen (HVNB) dient der Förderung des Hochschulsports in den beteiligten Ländern Niedersachsens und Bremen. Er nimmt gleichzeitig die Funktion der Landesvertretungen von Niedersachsen und Bremen im Rahmen des Dachverbandes des Hochschulsport, dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh), wahr.
12
Mitglieder
19
Mitgliedshochschulen
180.000
Studierende
Die Mitgliedshochschulen des HVNB
Der Hochschulsport fördert das soziale Leben an den Universitäten und Hochschule. Er ist ein wichtiges Element im Rahmen der Gesundheitsförderung und Persönlichkeitsentwicklung von Studierenden und Beschäftigten.
Ostfalia Hochschulsport
- Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Hochulsport Braunschweig
- Technische Universität Braunschweig
Verein für Hochschulsport e.V. – Universität Bremen
- Universität Bremen
- Jacobs-University Bremen
Sportinstitut der TU Clausthal
- Technische Universität Clausthal
Hochschulsport Emden/ Leer
- Hochschule Emden/ Leer
Hochschulsport Göttingen
- Georg-August-Universität Göttingen
Hochschulsport Hildesheim
- Universität Hildesheim
Hochschulsport Hannover
- Leibniz Universität Hannover
- Hochschule Hannover
- Medizinische Hochschule Hannover
Hochschulsport Hannover
- Tierärztliche Hochschule Hannover
- Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Hochschulsport Lüneburg
- Leuphana Universität Lüneburg
- BA / VWA Lüneburg
Hochschulsport Oldenburg
- Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Hochschulsport Osnabrück
- Universität Osnabrück
- Hochschule Osnabrück
Hochschulsport Vechta
- Universität Vechta
Das Team hinter dem HNVB
Der ehrenamtliche Vorstand des HVNB besteht aus sechs Personen, die mit verschiedenen Aufgaben betraut sind und von den HVNB-Mitgliedern gewählt werden.
Satzung des Hochschulsportverbandes Niedersachsen/ Bremen (HVNB)
- Aufgaben
Der HVNB dient der Förderung des Hochschulsports in den beteiligten Ländern Niedersachen und Bremen. Er nimmt gleichzeitig die Funktion der Landesvertretungen von Bremen und Niedersachsen im Rahmen des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh) wahr.
- Mitglieder
Mitglieder sind die Mitgliedshochschulen des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes (adh) aus den Bundesländern Bremen und Niedersachsen.
Weitere Hochschulen aus diesen Ländern können auf Antrag Mitglied werden. Der Antrag bedarf einer 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder werden vertreten durch je eine gewählte oder legitimierte Vertretung der Studierendenschaft und je eine Beauftragte/ einen Beauftragten der Hochschule bzw. der Institution, die für den Hochschulsport an diesem Standort zuständig ist.
- Organe
Der Verband hat folgende Organe:
die Mitgliederversammlung
den Vorstand
- Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbandes und entscheidet in allen Fragen, die sie für wichtig erachtet.
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretungen der Mitglieder gem. 2.3.
Ordentliche Mitgliederversammlungen finden in der Regel zweimal pro Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, sofern dies von einem Drittel der Vertretungen gem. 2.3 verlangt wird.
Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen unter Angabe der vorgesehenen Beratungspunkte (Tagesordnung) mit einer Frist von mindestens 2 Wochen. Ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlungen sind in jedem Fall beschlussfähig.
Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung wird ein Beschlussprotokoll geführt. Es gilt als genehmigt, wenn ihm nicht innerhalb von 2 Wochen ab Versand widersprochen wird. Über eventuelle Einsprüche entscheidet die folgende Mitgliederversammlung.
- Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte des Verbandes. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
Der Vorstand (möglichst zwei Studierende) besteht aus:
dem/der Vorstandsvorsitzenden
dem Vorstand für Finanzen und Verwaltung
dem Vorstand für Wettkampf- und Spitzensport
dem Vorstand für Bildungsarbeit
dem studentischen Vorstand für Engagementförderung und Vertretung studentischer Interessen
Aus den Vorstandsmitgliedern (5.2.2 – 5.2.5) wählt der Vorstand die/den stellvertretenden Vorsitzende/n.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung wird ein Beschlussprotokoll geführt. Es gilt als genehmigt, wenn ihm nicht innerhalb von 2 Wochen ab Versand widersprochen wird. Über eventuelle Einsprüche entscheidet die folgende Mitgliederversammlung.
- Sonstiges
In allen in dieser Satzung nicht geregelte Fragen gilt die Satzung bzw. Geschäftsordnung des adh sinngemäß.
Kontakt
Hochschulsportverband Niedersachsen/Bremen
- Geschäftsstelle -
c/o Zentrum für Hochschulsport Hannover
Am Moritzwinkel 6
30167 Hannover
info@zfh.uni-hannover.de
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Sebastian Knust
Zentrum für Hochschulsport Hannover
Am Moritzwinkel 6
30167 Hannover
Tel.: 0511 762 4964
knust@zfh.uni-hannover.de