Hochschulsportverbandes Niedersachsen/ Bremen
Willkommen

Hochschulsportverband
Niedersachsen/ Bremen

Der Hochschulsportverband Niedersachsen/ Bremen (HVNB) dient der Förderung des Hochschulsports in den beteiligten Ländern Niedersachsens und Bremen. Er nimmt gleichzeitig die Funktion der Landesvertretungen von Niedersachsen und Bremen im Rahmen des Dachverbandes des Hochschulsport, dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh), wahr.

11

Mitglieder

19

Mitgliedshochschulen

180.000

Studierende

Mitgliedshochschulen

Die Mitgliedshochschulen des HVNB

Der Hochschulsport fördert das soziale Leben an den Universitäten und Hochschule. Er ist ein wichtiges Element im Rahmen der Gesundheitsförderung und Persönlichkeitsentwicklung von Studierenden und Beschäftigten.

Hochulsport Braunschweig
  • Technische Universität Braunschweig
  • Ostfalia Hochschule angewandte Wissenschaften
Verein für Hochschulsport e.V. – Universität Bremen
  • Universität Bremen
  • Jacobs-University Bremen
Sportinstitut der TU Clausthal
  • Technische Universität Clausthal
Hochschulsport Emden/ Leer
  • Hochschule Emden/ Leer
Hochschulsport Göttingen
  • Georg-August-Universität Göttingen
Hochschulsport Hildesheim
  • Universität Hildesheim
Hochschulsport Hannover
  • Leibniz Universität Hannover
  • Hochschule Hannover
  • Medizinische Hochschule Hannover
Hochschulsport Hannover
  • Tierärztliche Hochschule Hannover
  • Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Hochschulsport Lüneburg
  • Leuphane Universität Lüneburg
  • BA / VWA Lüneburg
Hochschulsport Oldenburg
  • Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Hochschulsport Osnabrück
  • Universität Osnabrück
  • Hochschule Osnabrück
Hochschulsport Vechta
  • Universität Vechta
Vorstandsmitglieder

Das Team hinter dem HNVB

Der ehrenamtliche Vorstand des HVNB besteht aus sechs Personen, die mit verschiedenen Aufgaben betraut sind und von den HVNB-Mitgliedern gewählt werden.

Hochschulsportverbandes Niedersachsen/ Bremen
Heike Anders

Vorstandsvorsitzende

Hochschulsportverbandes Niedersachsen/ Bremen
Juri Ramke

Stv. Vorstandsvorsitzender und Bildungsarbeit

Hochschulsportverbandes Niedersachsen/ Bremen
Dirk Dödtman

Studentischer Vertreter

Hochschulsportverbandes Niedersachsen/ Bremen
Elke Zech

Finanzen und Verwaltung

Hochschulsportverbandes Niedersachsen/ Bremen
Mathias Steiln

Wettkampf- und Spitzensport

Vereinssatzung

Satzung des Hochschulsportverbandes Niedersachsen/ Bremen (HVNB)

  1. Aufgaben

    Der HVNB dient der Förderung des Hochschulsports in den beteiligten Ländern Niedersachen und Bremen. Er nimmt gleichzeitig die Funktion der Landesvertretungen von Bremen und Niedersachsen im Rahmen des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh) wahr.

  2. Mitglieder
    1. Mitglieder sind die Mitgliedshochschulen des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes (adh) aus den Bundesländern Bremen und Niedersachsen.

    2. Weitere Hochschulen aus diesen Ländern können auf Antrag Mitglied werden. Der Antrag bedarf einer 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung.

    3. Die Mitglieder werden vertreten durch je eine gewählte oder legitimierte Vertretung der Studierendenschaft und je eine Beauftragte/ einen Beauftragten der Hochschule bzw. der Institution, die für den Hochschulsport an diesem Standort zuständig ist.

  3. Organe

    Der Verband hat folgende Organe:

    1. die Mitgliederversammlung

    2. den Vorstand

  4. Mitgliederversammlung
    1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbandes und entscheidet in allen Fragen, die sie für wichtig erachtet.

    2. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretungen der Mitglieder gem. 2.3.

    3. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden in der Regel zweimal pro Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, sofern dies von einem Drittel der Vertretungen gem. 2.3 verlangt wird.

    4. Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen unter Angabe der vorgesehenen Beratungspunkte (Tagesordnung) mit einer Frist von mindestens 2 Wochen. Ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlungen sind in jedem Fall beschlussfähig.

    5. Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung wird ein Beschlussprotokoll geführt. Es gilt als genehmigt, wenn ihm nicht innerhalb von 2 Wochen ab Versand widersprochen wird. Über eventuelle Einsprüche entscheidet die folgende Mitgliederversammlung.

  5. Vorstand
    1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Verbandes. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.

    2. Der Vorstand (möglichst zwei Studierende) besteht aus:

      1. dem/der Vorstandsvorsitzenden

      2. dem Vorstand für Finanzen und Verwaltung

      3. dem Vorstand für Wettkampf- und Spitzensport

      4. dem Vorstand für Bildungsarbeit

      5. dem studentischen Vorstand für Engagementförderung und Vertretung studentischer Interessen

    3. Aus den Vorstandsmitgliedern (5.2.2 – 5.2.5) wählt der Vorstand die/den stellvertretenden Vorsitzende/n.

    4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

    5. Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung wird ein Beschlussprotokoll geführt. Es gilt als genehmigt, wenn ihm nicht innerhalb von 2 Wochen ab Versand widersprochen wird. Über eventuelle Einsprüche entscheidet die folgende Mitgliederversammlung.

  6. Sonstiges

    In allen in dieser Satzung nicht geregelte Fragen gilt die Satzung bzw. Geschäftsordnung des adh sinngemäß.

Kontakt

Kontakt

Hochschulsportverband Niedersachsen/Bremen

- Geschäftsstelle -
c/o Zentrum für Hochschulsport Hannover
Am Moritzwinkel 6
30167 Hannover
info@zfh.uni-hannover.de

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

Sebastian Knust
Zentrum für Hochschulsport Hannover
Am Moritzwinkel 6
30167 Hannover
Tel.: 0511 762 4964
knust@zfh.uni-hannover.de